Satzung des Vereins „Internationals & Friends Saxony e.V.“
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Internationals & Friends Saxony e.V.“
2. Der Verein hat seinen Sitz in Dresden, Schweriner Str. 50A, 01067 Dresden
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins
1. Der Verein mit Sitz in Dresden verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO).
2. Zweck des Vereins ist die Förderung von:
– Integration internationaler Fachkräfte
– interkultureller Verständigung
– beruflicher Eingliederung
gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 und 10 AO.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
– Interkulturelle Trainings, Sprachförderung und Coachingmaßnahmen
– Aufbau von Begegnungsformaten und lokalen Netzwerken
– Mentoring, Beratung und Vermittlung zur beruflichen Orientierung
– Zusammenarbeit mit Institutionen, Unternehmen und Zivilgesellschaft
4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Der Verein besteht aus:
– Aktiven Mitgliedern mit Stimmrecht
– Fördermitgliedern ohne Stimmrecht, die den Verein finanziell unterstützen
2. Die Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag, über den der Vorstand entscheidet.
3. Es gelten gestaffelte Mitgliedsbeiträge. Die Beitragsordnung regelt deren Höhe und Zahlungsweise.
4. Die Mitgliedschaft endet durch:
– Austritt (schriftlich, mit 3 Monaten Frist zum Jahresende)
– Ausschluss (bei grobem Verstoß gegen Vereinsinteressen, Entscheidung durch den Vorstand)
– Tod des Mitglieds
§ 4 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
– Der Vorstand
– Die Mitgliederversammlung
§ 5 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus:
– dem Vorsitzenden
– dem stellvertretenden Vorsitzenden
2. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils einzeln vertreten.
4. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und ist für die operative Umsetzung der Vereinsziele verantwortlich.
§ 6 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung wird einmal jährlich durch den Vorstand mit vier Wochen Frist per E-Mail einberufen.
2. Aufgaben der Mitgliederversammlung:
– Wahl und Entlastung des Vorstands
– Beschluss über Satzungsänderungen
– Festlegung der Mitgliedsbeiträge
3. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
4. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.
5. Über die Versammlung wird ein Protokoll geführt, das von der Versammlungsleitung und dem Protokollführer unterzeichnet wird.
§ 7 Auflösung & Vermögensbindung
1. Die Auflösung kann nur durch eine eigens einberufene Mitgliederversammlung mit Drei-Viertel-Mehrheit beschlossen werden.
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Förderung Internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, insbesondere die Förderung von Integration, interkultureller Verständigung und beruflicher Eingliederung internationaler Fachkräfte.
3. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamts ausgeführt werden.
§ 8 Sonstige Regelungen
1. Eine Beitragsordnung wird separat beschlossen und regelt die Modalitäten der Mitgliedsbeiträge.
2. Satzungsänderungen können nur durch die Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden.
Dresden, 23.04.2025
Diese Fassung ersetzt die ursprüngliche Satzung vom 26.02.2025 und tritt mit Annahme durch die Mitgliederversammlung und nach Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.